AMTEX – Blind Pools
Zudem war bei vielen Projekten seit Anfang an unklar, was hier eigentlich verkauft wurde: so wurden zwar immer verschiedene Counties in verschiedenen US-Bundesstaaten genannt, in denen die Quellen gebohrt bzw. erweitert werden sollten. Jedoch behielt sich häufig gleichzeitig der Operator vor, „Bohrpläne zu ändern, Bohrvorhaben und/oder Quellen, falls erforderlich zu verlagern und/oder auszutauschen.“ Wann diese Erforderlichkeit eintritt, welche Kriterien dazu herangezogen werden: all dies ist völlig unklar. Die Anleger wussten deshalb nicht, in was ihr Geld investiert werden würde. Über dieses sogenannte „Blind-Pool-Risiko“ wurden die Anleger von der AMTEX aber nicht aufgeklärt.
Gleichzeitig aber warb die AMTEX immer mit einem „Festpreis“, der für das bestehende Projekt vereinbart war. Eine Mittelverwendungskontrolle sei überflüssig, weil ja von Anfang an genau feststehe, in welche Quellen das Geld der Anleger investiert werde.
Genau dies war jedoch häufig nicht der Fall.
Angesichts der seit Jahren minimalen und zum Teil bereits komplett ausbleibenden Ausschüttungen muss das Ziel der betroffenen Anleger daher nun sein, einen drohenden oder bereits entstandenen Schaden möglichst schnell ersetzt zu bekommen. Dabei gilt generell: Je länger sich das Verfahren hinzieht oder sich in der Öffentlichkeit ausweitet, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Gelder der Anleger durch Liquidation und Insolvenz verschwinden.
Die Beteiligungen an der Amtex Inc. in Texas sind unterschiedlich gestaltet. Zudem kommt es auch auf die individuelle Fallkonstellation des betroffenen Bohrprojektes an. Außerdem wurden Anlegern auch unterschiedliche Zusagen gemacht, daher sollten sich betroffene Anleger umgehend an einen in der Sache spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Die Anwaltskanzlei Arnold ist seit 2003 auf Kapitalanlagen spezialisiert. Sie hat insgesamt 20 Mitarbeiter und vertritt bereits seit mehreren Jahren Anleger aus ganz Deutschland gegen die Amtex und arbeitet dabei u.a. auch mit einem professionellen Auskunftsunternehmen für Kapitalanlagen zusammen. Somit verfügt die Anwaltskanzlei Arnold über Materialien, die nicht öffentlich verfügbar sind.
Rechtsanwalt Neiß von der Anwaltskanzlei Arnold empfiehlt allen betroffenen Anlegern, ihre Forderungen geltend zu machen.