Life Trust Sieben, Life Trust Sechs – Kombimodell funktioniert nicht mehr
Inhaltlich geht es darum, dass bei Life Trust Sieben eine Beteiligung an amerikanischen Lebensversicherungen beworben wurde, also an vermeintlich sehr sicheren Anlagen. Dies deshalb, da hier Vermögen in den Lebensversicherungen als Sicherheiten vorhanden waren und es im Todesfall garantierte Auszahlungen gebe.
Doch statt der lukrativen Kapitalanlage kommt nun für viele Anleger das böse Erwachen: die angepriesenen Erfolgschancen haben sich nicht nur noch nicht realisiert, sondern bei der Life Trust Sieben sind nach aktuellen Kontoauszügen häufig noch nicht einmal kleine Gewinne angefallen. Obendrein verlangt jetzt die Life Trust Sieben entgegen den damaligen Zusicherungen vieler Vertriebe die vollständige Nachzahlung aller offenen Raten!
Viele Vertriebe hatten in den Anfangsjahren der Life Trust Sieben eine Beteiligung in Form des sogenannten „Kombimodells“ verkauft. Dies bedeutete, dass die Anleger eine Beteiligung an der Life Trust Sechs hatten und deren Ausschüttungen als Einzahlung für die Life Trust Sieben verwendet werden sollte. Der Vorteil sei, so das Verkaufsargument, dass man quasi zwei Beteiligungen zum Preis von einer habe.
Dieses Modell hat anfangs noch funktioniert. Jedoch blieben nach einiger Zeit dann die Ausschüttungen der Life Trust Sechs aus. Nach und nach verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Life Trust Sechs soweit, dass diese bei den Anlegern sogar zweimal um Nachrangdarlehen nachsuchen musste. Schließlich wurde die Life Trust Sechs komplett abgewickelt. Damit entfiel aber auch das Kombimodell, da es ja keine weiteren Ausschüttungen gab. Dies traf viele Anleger aber unvorbereitet, denen bei Abschluss des Kombimodells nie die Möglichkeit eines Scheiterns vermittelt wurde. Jetzt müssen doch Raten eingezahlt bzw. sogar nachgezahlt werden.
Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach Anleger erfolgreich vertreten, die von der Life Trust Sieben gerichtlich in Anspruch genommen wurden. So konnten bereits Forderungen abgewehrt und z. B. für Mandanten ein vorzeitiges Ausscheiden erreicht werden. Auch ein Verbleib unter Herabsetzung des Kapitalanteils ist unter Umständen möglich.
Da die Beteiligungen an der Life Trust Sieben unterschiedlich gestaltet sind und bei jedem Anleger unterschiedliche komplexe Vertragsumstände vorliegen und Anlegern auch unterschiedliche Zusagen gemacht wurden und oft andere Ziele haben, sollten sich betroffene Anleger umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt bundesweit Mandanten in Sachen Life Trust Sieben und hat sich über 12 Jahre im Bereich des Anlegerschutzrechts und des Versicherungsrechts spezialisiert.